Beerdigung

Die Beerdigung eures Sternenkindes ist ein zutiefst trauriges Ereignis und gleichzeitig die Chance, eine weitere gemeinsame Erinnerung zu schaffen. Neben den Gefühlen der Verzweiflung und Einsamkeit, die die einschneidende Erfahrung des viel zu frühen Todes oft mit sich bringt, kann euer Abschied und seine Zeremonie etwas Schöpferisches, Greifbares und Liebevolles entstehen lassen. Manche gläubigen Eltern lassen ihr Kind in dieser Zeit segnen oder sie nehmen es mit einem anderen Ritual in ihre geistige Gemeinschaft auf.

Wir empfehlen euch, diese Chance zu nutzen und das letzte Beisammensein ganz nach euren Wünschen zu gestalten: Ein Gottesdienst, eine weltlich-philosophische Rede, ein selbstgestaltetes Ritual, eine Musikdarbietung, ein Gedicht oder einige Worte von einem nahestehenden Menschen, vielleicht einfach nur Stille – all dies kann angemessen sein. Wichtig ist, dass ihr Eltern (und eure Familien) euch in der von Euch gewählten Form des Abschieds wiederfindet.

Für die Vorbereitung der Bestattung könnt ihr euch fragen:

Sucht euch einen Bestatter, mit dem ihr über eure Vorstellungen und Wünsche sprechen könnt und der euch unterstützt, die Bestattung eures Sternenkindes aktiv zu gestalten.

Manche Eltern haben eigene Ideen, wie der Sarg ihres Kindes aussehen soll, bauen ihn selbst oder passen einen herkömmlichen Kindersarg ihren eigenen Vorstellungen an. Sie können ihn zusammen mit den Geschwisterkindern bemalen oder selbst auspolstern, ihn schmücken und überlegen, ob sie ihrem Sternenkind eine persönliche Grabbeigabe mit in den Sarg geben wollen. Andere sind froh, auf Vorgefertigtes durch einen Bestatter zurückgreifen zu können.

Ein Sarg für sehr kleine Kinder kann auch ein eventuell selbst gestaltetes Kästchen, Körbchen oder ein Filznestchen sein. Ebenso gibt es fertige kleine Behältnisse wie feste Papierschalen, die mit Watte oder Wolle ausgelegt werden. Einige Friedhöfe schreiben jedoch selbst für die kleinen Särge sehr früh tot geborener Kinder das Material Holz vor. Je nach Bestattungsort ist dieser individuell schmückbar oder muss sich nach Regeln richten.

Bezugsquellen für kleine Särge/Urnen:

Bezugsquellen für Filznestchen und Einschlagtücher:

Bestattungsrecht/Bestattungspflicht

Das Bestattungsrecht ist Landesrecht, also in den verschieden Bundesländern unterschiedlich geregelt. Generell gibt es in fast allen Bundesländern, so auch in Bayern, ein Bestattungsrecht für fehlgeborene Kinder. Das bedeutet: Eltern können ihr Kind bestatten, unabhängig von Gewicht und Schwangerschaftswoche im Einzel-, Familien- oder Gemeinschaftsgrab etc.

Bestattungspflicht durch die Eltern besteht nach dem Bayerischen Bestattungsgesetz für totgeborene Kinder ab einem Geburtsgewicht von 500 g. Fehlgeborene Kinder unter 500 g und solche aus Schwangerschaftsabbrüchen können durch die Eltern individuell oder in einem Gräberfeld bestattet werden. Wenn diese darauf verzichten und das Kind in der Obhut des Krankenhauses lassen, muss es durch die Klinik würdevoll bestattet werden. Die Kleinen werden dort gesammelt und in bestimmten zeitlichen Abständen auf einem Grabfeld/in einem Gemeinschaftsgrab zur Ruhe gebettet (Feuer- oder Erdbestattung). Über diese Möglichkeiten sind die Eltern zu informieren! Bestattungspflicht besteht ebenso im Fall eines Neugeborenentodes.

Bestattungsmöglichkeiten für fehlgeborene Kinder

Die Eltern müssen nachweisen, dass das Kind auf einem Friedhof beigesetzt wird. Dafür stellt ihnen die Friedhofsverwaltung, nachdem die Beisetzung stattgefunden hat, eine Beisetzungsbestätigung aus. Diese leiten sie an die Klinik weiter. Damit sind alle Formalitäten erledigt.

Eigenes (Familien-)Grab oder Grabfeld für Sternenkinder (unter 500 g) auf dem Waldfriedhof Starnberg, Friedhof Schongau und Weilheim

Bestattungsinstitute